Ortsgemeinde: Grünschnittplatz
Die Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises weist ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Grünschnittplatz nur kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich angenommen werden können, hierzu zählen:
Baumschnitt, Strauchschnitt, Heckenschnitt, Gartenabfälle z. B. Blumen (nur in geringen Mengen).
Dazu gehören nicht:
Obst- und Gemüseabfälle, Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), Baumstümpfe, Wurzeln, Abfälle aus Tierhaltung, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün.
Auf dem Grünschnittplatz haben
Bretter, Möbelholz, Balken, Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune oder Gartenmöbel, Baumischabfälle, Verpackungen, Draht
überhaupt nichts verloren.
Hinweise:
Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.
Pro Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist die Menge auf rund 3 m³ je Anlieferer begrenzt.
Der Störstoffanteil darf max. 1 % der Gesamtmenge betragen.
Gewerbliche Anlieferungen sind nicht genehmigt!
Ortsgemeinde Burgschwalbach
Ehrenfried Bastian
Ortsbürgermeister
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