Ortsgemeinde: Behörde und Gemeinde halten an Beschilderung fest

Verkehr Anwohner der Schulbergstraße sehen die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke gefährdet und bemängeln fehlende Parkflächen

Burgschwalbach. Die Verkehrssituation im Burgschwalbacher Ortskern ist beengt. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde hatte sich im vergangenen Jahr in Absprache mit der Ortsgemeinde und der Polizeiinspektion Diez für das Anlegen von ausgewiesenen Parkflächen entschieden. So hatten beispielsweise die Feuerwehr und die Versorgungsdienste mehrfach ein geordnetes Parken angemahnt, da im Bedarfsfall aufgrund parkender Fahrzeuge die betreffenden Passagen in den Straßen nicht oder nur eingeschränkt befahren werden konnten.

Im Zuge der geänderten Verkehrssituation wurden die Schlossstraße, Kirchstraße, der Kirchweg, die Rathausstraße und die Schulbergstraße neu beschildert und ein Zonenhalteverbot angeordnet. Nunmehr ist das Parken nur noch in gekennzeichneten Bereichen bei einer Parkzeitbeschränkung tagsüber erlaubt.

Gegen diese neue Beschilderung regte sich jetzt Protest. Anwohner befürchten durch die neue Regelung Auswirkungen auf die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke sowie schlechte beziehungsweise keine vorhandenen Parkmöglichkeiten. Weiter sei das Befahren der Schulbergstraße nur noch für Fahrzeuge gestattet, die nicht breiter als 1,80 Meter sind. Ausgewiesene Parkflächen so wie rund um die Kirche seien nicht vorhanden. Die Folge sei, dass die Hausbesitzer mit breiteren Fahrzeugen, das Müllauto, die Post oder der Paketservice die Schulbergstraße nicht mehr befahren dürften. Als Ausgleich wurde den Anwohnern angeboten, im Ortskern einen Parkplatz anzumieten oder dass in begründeten Fällen eine Ausnahme von den Parkzeitbeschränkungen erteilt werden kann.

In einem Ortstermin mit Anwohnern und der Verbandsgemeinde sollte jetzt nach anderweitigen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Dieses Treffen blieb jedoch nahezu ohne Ergebnis. Anwohner und Ordnungsamt verständigten sich jedoch darauf, eine Zusatzbeschilderung anzubringen, die eine Einfahrt aus Richtung Dorfmitte zur Schulbergstraße auf einer Länge von 100 Meter bis zur engsten Passage gestattet.

Das Ordnungsamt und die Ortsgemeinde Burgschwalbach wollen an der angeordneten Beschilderung festhalten, da sich die Verkehrsregelung bewährt habe und in begründeten Fällen Ausnahmen von den Parkzeitbeschränkungen erteilt oder alternative Parkmöglichkeiten in zumutbaren Entfernungen zur Verfügung gestellt werden können. up

 

Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Mittwoch, 4. Februar 2015, Seite 16

 

Die Schulbergstraße ist sehr eng bebaut. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, sind dort keine Parkflächen ausgewiesen. Foto:Uli Pohl

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Veröffentlichung

Burgschwalbach
Mi, 04. Februar 2015

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