Grünschnittplatz
Grünschnittplatz
Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf die Benutzungsordnung des Grünschnittplatzes hinweisen:
Angenommen werden können kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich.
Hierzu zählen:
- Baumschnitt
- Strauchschnitt
- Heckenschnitt
Dazu gehören nicht:
- Obst- und Gemüseabfälle, Zitrusfrüchte, Kaffeesatz
- Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), z. B. Baumstämme, Baumstümpfe
- Wurzeln
- Vom Buchsbaumzünsler befallene Sträucher
- Schilf(-wurzelstöcke)
- Abfälle aus Tierhaltung, z. B. Tierstreu, Mist
- Getreide (auch gebeiztes)
- Friedhofsabfälle, z. B. Blumentöpfe, Grablichter, Kerzen, Gestecke mit Plastik oder Stoff
- Straßenbegleitgrün (außerörtliches)
- Grasnarbe
- Erde
Insbesondere nicht:
- Bretter, Möbelholz
- Balken, Rundhölzer
- Hackschnitzel, Holzwolle
- Kohle/Asche von Pelletheizungen, Kaminöfen usw.
- Grillkohle
- Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune, Gartenmöbel
- Baumischabfälle, Baustoffe
- Verpackungen, z. B. Kunststoffsäcke, Folien, Papier
- Draht, Metalle
- Styropor, Schaumstoff
- Tierkadaver
- Sowie sonstige Abfälle, die Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll und Sondermüll zuzuordnen sind.
Soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, können geringe Mengen der nachfolgenden Materialien auf den Plätzen angenommen werden.
- Rasenschnitt
- Laub
- sonstige Gartenabfälle, z. B. Blumen
- kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste (ohne Verunreinigungen)
Hinweise:
Zum Bündeln können verrottbare Schnüre aus Naturmaterialien verwendet werden. Kleinstückiges Grüngut kann in kompostierbaren Papiersäcken angeliefert werden. Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.
Die Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist auf 2-mal 3 m³ je Anlieferer im laufenden Jahr begrenzt.
Zuwiderhandlungen, soweit Urheber bekannt, bitte ich der Ortsgemeinde zu melden.
Ehrenfried Bastian
Ortsbürgermeister
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