Einladung Gemeinderat
Einladung zur 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Burgschwalbach
Hiermit lade ich zur 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Burgschwalbach in der 16. Wahlperiode (19/24) für Freitag, 28. Mai 2021, 19:30 Uhr, in die Burgblickhalle, Panröder Straße 28, ein. Die Sitzung ist öffentlich von TOP 1 – 10 und nicht öffentlich von TOP 11 bis 13.
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlich:
1. Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie die die Ordnungsmäßigkeit der Einladung
2. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019
3. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Friedhofsatzung
4. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
5. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraße durch Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Sinne des § 45 LStrG
6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
7. Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Arbeiten in der Burgblickhalle
9. Mitteilungen des Vorsitzenden
10. Fragen der Ratsmitglieder
Nichtöffentlich
11. Grundstücksangelegenheiten
12. Pachtangelegenheiten
13. Verschiedenes
Ehrenfried Bastian
Ortsbürgermeister
Die Gemeinderatssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl auf 5 Personen begrenzt, mit der Bitte um Anmeldung im Vorfeld der Sitzung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, zur Verminderung des Infektionsrisikos Mund-Nasen Bedeckung zu tragen.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekannt gewordenen Infektion sind Namen und Anschriften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Liste schriftlich festzuhalten. Die Datenerhebung ist nach Information des Landesbeauftragten für
Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) auf Grund Art.6 Abs 1 Satz 1lit. C) und d9 zulässig.
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