Grabschändung

Grabschändung auf dem Friedhof

Auf dem Friedhof häufen sich in den letzten Wochen Beschwerden über die Schändung der Gräber durch die Ablage von Unkraut auf den wohl gepflegten Grabanlagen.  Ein solches Verhalten ist unentschuldbar und wird auch als Grabschändung und Störung der Totenruhe geahndet. Die Gemeinde bittet deshalb die Besucher des Friedhofs, ein Auge auf ungewöhnliche Verhaltensweisen zu haben und Beobachtungen gegebenenfalls an die Gemeinde weiterzugeben.

Ich persönlich bin kein Anhänger der Videoüberwachung auf einem Friedhof, auch nicht mit Wildtierkameras, aber als letztes Mittel kann eine solche Überwachung nicht ausgeschlossen werden.  

 

Ehrenfried Bastian

Ortsbürgermeister

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Veröffentlichung

Burgschwalbach
Mi, 17. August 2022

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